LAWINFO

Hotelimmobilien

QR Code

Due Diligence

Rechtsgebiet:
Hotelimmobilien
Stichworte:
Hotelimmobilien
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Keine Hotelimmobilien-Transaktion ohne Due Diligence:

  • Käufer-Due Diligence (Purchaser Due Diligence)
  • Verkäufer-Due Diligence (Vendor Due Diligence)

Ein mit allen relevanten Unterlagen und Informationen aufbereiteter Data Room vereinfacht und beschleunigt den Verkaufsprozess. Es sind nicht nur kaufpreisrelevante Informationen wie Unterlagen aus einem Gerichtsprozess (zB Werkeigentümerhaftung für verletzten Gast), Verfügungen betreffend amtliche Auflagen (zB Hygiene, Feuerpolizei, Beförderungsanlagen, Nachanlieferungsverbot) uam offenzulegen, sondern – sofern und soweit möglich – auch zu allen anderen wichtigen früheren oder hängigen Pendenzen aus dem Hotelbetrieb (zB rechtsrelevanter Korrespondenzverkehr mit dem Betreiber). Sonst läuft der Verkäufer Gefahr, dass der Käufer nach Objektantritt eine Kaufpreisreduktion verlangt bzw. die Auszahlung eines allfälligen escrows blockiert, um einen Teilbetrag seiner Escrow-Einzahlung auf dem Verhandlungs- oder Prozessweg zurückführen zu können. Um später nicht Diskussionen über Daten-Vollständigkeit bzw. –Vorhandensein führen zu müssen, empfiehlt sich ein passwortgeschützter digitaler Datenraum (CD oder Internet).

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.