LAWINFO

Hotelimmobilien

QR Code

Hotelimmobilien und crem

Rechtsgebiet:
Hotelimmobilien
Stichworte:
Hotelimmobilien
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Crem (Corporate real estate management)

Crem ist bekanntlich die strategisch aktive und unabhängig vom Nutzer gewinnorientierte Betrachtung der Immobilie. Dieser Denkansatz ist durch die angelsächsische Trennung von Funktionen und Betrachtungsweisen entstanden: Immobilien werden wie andere assets, zB Wertpapiere, nach finanzökonomischen Aspekten beurteilt, erworben, betrieben und wieder veräussert.

Historische Situation?

Die Hotelimmobilie ist meist historisch bedingt als Aktivum Teil des Stammhauses. Ausrichtung und Investition in das Unternehmen „Hotel“ erfolgt daher nach dem subjektiven unternehmerischen empfinden des Hoteliers und seiner Bedürfniswahrnehmung von Markt und Kunden.

Oft findet so eine Quersubventionierung von Immobillie (zB Mietzinse aus Ladenvermietungen uam) zugunsten des Betriebs statt oder bei anderen Voraussetzungen umgekehrt.

Crem bei Hotelimmobilien

Eine Trennung von Betreiber- und Eigentümerstellung schafft eine Situation, wo

  • jeder am Hotel involvierte Partner nach den optimalen Betriebs- und Investitionsmöglichkeiten für seinen Part sucht, was
    • möglicherweise zur betrieblichen oder nutzungsmässigen Neuausrichtung führen kann;
    • bei Investitionen Fehler vermeiden sollte;
    • jeden Partner (Hotelbetreiber und Hotelinvestor) kommerziell fordert;
  • die getrennte betriebliche Abwicklung von Hotelbetrieb und Immobilienbetrieb dem Hotelfinanzierer mehr Transparenz bietet und die Refinanzierung dadurch beständiger macht.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.